Maßketten im Betonstahlgeflecht

Wir wollen hier kurz auf Schwierigkeiten der Aufbaumaße eines Geflechtes verweisen,
die häufig in der Zeichnung bei der Ermittlung der Konstruktionshöhen nicht beachtet werden.

Durch die Rippen des Betonstahles erhöht sich der tatsächliche Stabdurchmesser gegenüber dem Nenndurchmesser um etwa das 1,13-fache (siehe dazu nebenstehendes Bild). Dieser Faktor ist zwingend beim Aneinanderreihen von Betonstählen und den daraus resultierenden Maßketten zu beachten.
Ein Stab mit dem Durchmesser 28mm ist demnach 28 x 1,13 = ca.32mm stark. Das Übereinander zweier 28er-Stäbe ist also nicht nur 56mm hoch, sondern 2 x 28mm x 1,13 = ca.64mm hoch!
Häufig erkennen Bewehrer und Abnehmer erst beim Einbau vor Ort, dass die in der Zeichnung geforderten Maße für Betondeckung o.ä. nicht erreichbar sind und suchen nach Erklärungen, die aber häufig nur in der Nichtbeachtung der Rippenhöhe Ihre Ursache haben.
Auch im Bereich von Überlappungen bei dicht bewehrten Bauteilen wie Stützen oder Unterzügen, steht nicht selten Stahl an Stahl und lässt die in der DIN geforderten Mindest-Stababstände für die ordnungsgemäße Betonumhüllung zu, da obige Einbaumaße nicht richtig durchdacht werden.

Ähnliche Probleme bei der Einhaltung der Betondeckung treten bei mattenbewehrten Flächen-Bauteilen wie Decken oder Bodenplatten auf. Hier wird häufig nicht beachtet, dass in den Stoßbereichen teilweise 3 Lagermatten in einer Lage übereinander liegen und dementsprechend die Aufbaumaße addiert werden müssen.

Es gilt allgemein: Je größer dimensioniert die eingebauten Stäbe sind, desto mehr muss der Faktor 1,13 in der Maßkette übereinander oder aneinander liegender Stäbe beachtet werden.