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Maßketten im Betonstahlgeflecht
Wir wollen hier kurz auf Schwierigkeiten der Aufbaumaße eines
Geflechtes verweisen,
die häufig in der Zeichnung bei der Ermittlung der Konstruktionshöhen
nicht beachtet werden.
Durch die Rippen des Betonstahles erhöht sich der tatsächliche
Stabdurchmesser gegenüber dem Nenndurchmesser um etwa das 1,13-fache
(siehe dazu nebenstehendes Bild). Dieser Faktor ist zwingend beim
Aneinanderreihen von Betonstählen und den daraus resultierenden
Maßketten zu beachten.
Ein Stab mit dem Durchmesser 28mm ist demnach 28 x 1,13 = ca.32mm
stark. Das Übereinander zweier 28er-Stäbe ist also nicht
nur 56mm hoch, sondern 2 x 28mm x 1,13 = ca.64mm hoch!
Häufig erkennen Bewehrer und Abnehmer erst beim Einbau vor
Ort, dass die in der Zeichnung geforderten Maße für Betondeckung
o.ä. nicht erreichbar sind und suchen nach Erklärungen,
die aber häufig nur in der Nichtbeachtung der Rippenhöhe
Ihre Ursache haben.
Auch im Bereich von Überlappungen bei dicht bewehrten Bauteilen
wie Stützen oder Unterzügen, steht nicht selten Stahl
an Stahl und lässt die in der DIN geforderten Mindest-Stababstände
für die ordnungsgemäße Betonumhüllung zu, da
obige Einbaumaße nicht richtig durchdacht werden.
Ähnliche Probleme bei der Einhaltung der Betondeckung treten
bei mattenbewehrten Flächen-Bauteilen wie Decken oder Bodenplatten
auf. Hier wird häufig nicht beachtet, dass in den Stoßbereichen
teilweise 3 Lagermatten in einer Lage übereinander liegen und
dementsprechend die Aufbaumaße addiert werden müssen.
Es gilt allgemein: Je größer dimensioniert die eingebauten
Stäbe sind, desto mehr muss der Faktor 1,13 in der Maßkette
übereinander oder aneinander liegender Stäbe beachtet
werden. |